Tätigkeiten


Hauptkehrung

Einmal jährlich findet in jedem Gebäude die sogenannte Hauptkehrung statt, bei der sämtliche Feuerstätten auf ihre Funktionstüchtigkeit, bau- und feuerpolizeiliche Mängel sowie das Vorhandensein ausreichender Verbrennungsluftzufuhr überprüft werden.

Die Kehrtermine werden im Dezember des Vorjahres durch Aushang der Kehrtabelle angekündigt, der Termin der Hauptkehrung wird spätestens eine Woche vorher nochmals gesondert ausgehängt.

Am Hauptkehrtag sollten Sie anwesend sein, das Putztürchen freihalten sowie alle Einmündestellen, Putztürchen und Feuerstätten rechtzeitig abdichten um etwaige Verunreinigungen zu vermeiden. Ihre Anwesenheit ist selbst bei derzeit nicht in Betrieb stehenden Feuerstätten einmal jährlich erforderlich, weshalb eine versäumte Hauptkehrung bis zum bzw. beim nächsten Kehrtermin nachzuholen ist.

Bei Nichteinhaltung sind wir verpflichtet, die Behinderung der vorgeschriebenen Arbeiten der MA 68 (Feuerwehr und Katastrophenschutz) zu melden.

Befunderstellung

Vor Neuanschluss oder Tausch einer Feuerstätte sowie Umwidmung eines Rauchfanges in einen Lüftungs- oder Kabelfang ist die Erstellung eines Vorbefundes durch den Rauchfangkehrer erforderlich. Hierbei werden die Eignung des Fanges für die geplante Verwendung festgestellt sowie etwaige Auflagen erteilt. Zugleich erfolgt eine Beratung für den Einsatz von Brennwertgeräten gemäß Ökodesign-Richtlinie (ErP-RL).

Nach Fertigstellung der Anlage wird der ordnungsgemäße Anschluss sowie die Einhaltung etwaiger Auflagen überprüft und darüber ein Endbefund ausgestellt.

Die Kosten der Überprüfung sind durch Verordnung der Wiener Landesregierung festgelegt.

Luftverbund

Bei der Luftzahlmessung überprüft der Rauchfangkehrer ob die Gebäudehülle einer Räumlichkeit ein ausreichendes Nachströmen der Verbrennungsluft für raumluftabhängige Gasfeuerstätten, wie bspw. Kombithermen, Heizkessel, Durchlaufwasserheizer, Gasraumheizöfen und dergleichen gewährleistet und damit der gefahrlose Abzug der Abgase sichergestellt ist.

Der Nachweis der ausreichenden Verbrennungsluftzufuhr ist seit 27. Oktober 2012 gesetzlich vorgeschrieben und wird im Zuge der Hauptkehrung sowie bei der Endbefunderstellung überprüft.

Leckratenmessung für Überdruckbefunde

Bei der Leckratenmessung wird der Rauchfang auf Überdruckdichtheit überprüft. Eine Leckratenmessung erfolgt im Rahmen der Endbefunderstellung von Brennwertgeräten und ist danach alle 5 Jahre vorgeschrieben.

Ein Nachweis der ausreichenden Verbrennungsluftzufuhr (Luftverbund) ist bei Brennwertgeräten nicht erforderlich, da diese raumluftunabhängig sind.

Ringspaltmessung für Außenwandgeräte

Bei der Ringspaltmessung wird der Sauerstoffgehalt im zuluftführenden Teil der Abgasleitung gemessen und damit die Dichte des abgasführenden Teiles sichergestellt. Eine Ringspaltmessung erfolgt im Rahmen der Endbefunderstellung und ist danach alle 5 Jahre vorgeschrieben.

Abgasmessung

Bei der Abgasmessung werden die chemischen Bestandteile des Abgases einer Feuerstätte bestimmt und auf gesetzlich vorgeschriebene Grenzwerte überprüft.

Eine Überprüfung hat erstmals binnen 4 Wochen nach Inbetriebnahme zu erfolgen und ist danach bei Gasfeuerstätten bis 26 kW Nennwärmeleistung alle 4 Jahre, bei Gasfeuerstätten ab 26 kW bis unter 50 kW sowie Öl- und Festbrennstoffheizungen bis 50 kW alle 2 Jahre und bei Feuerstätten ab einer Nennwärmeleistung von 50 kW jährlich vorgeschrieben.

Nach erfolgter Abgasmessung wird ein Überprüfungsbefund ausgestellt und bei einem positiven Ergebnis eine Prüfplakette am Gerät angebracht.

Hinweis: Die Abgasmessung ersetzt nicht die jährlich empfohlene Wartung und Reinigung durch einen Installateur!

Beratung bei Planung und Überprüfung von Fängen bei Dachbodenaus- und umbauten