Hauptkehrung
Die Kehrtermine werden im Dezember des Vorjahres durch Aushang der Kehrtabelle angekündigt, der Termin der Hauptkehrung wird spätestens eine Woche vorher nochmals gesondert ausgehängt.
Am Hauptkehrtag sollten Sie anwesend sein, das Putztürchen freihalten sowie alle Einmündestellen, Putztürchen und Feuerstätten rechtzeitig abdichten um etwaige Verunreinigungen zu vermeiden. Ihre Anwesenheit ist selbst bei derzeit nicht in Betrieb stehenden Feuerstätten einmal jährlich erforderlich, weshalb eine versäumte Hauptkehrung bis zum bzw. beim nächsten Kehrtermin nachzuholen ist.
Bei Nichteinhaltung sind wir verpflichtet, die Behinderung der vorgeschriebenen Arbeiten der MA 68 (Feuerwehr und Katastrophenschutz) zu melden.
Befunderstellung
Nach Fertigstellung der Anlage wird der ordnungsgemäße Anschluss sowie die Einhaltung etwaiger Auflagen überprüft und darüber ein Endbefund ausgestellt.
Die Kosten der Überprüfung sind durch Verordnung der Wiener Landesregierung festgelegt.
Luftverbund
Der Nachweis der ausreichenden Verbrennungsluftzufuhr ist seit 27. Oktober 2012 gesetzlich vorgeschrieben und wird im Zuge der Hauptkehrung sowie bei der Endbefunderstellung überprüft.
Leckratenmessung für Überdruckbefunde
Ein Nachweis der ausreichenden Verbrennungsluftzufuhr (Luftverbund) ist bei Brennwertgeräten nicht erforderlich, da diese raumluftunabhängig sind.
Ringspaltmessung für Außenwandgeräte
Abgasmessung
Eine Überprüfung hat erstmals binnen 4 Wochen nach Inbetriebnahme zu erfolgen und ist danach bei Gasfeuerstätten bis 26 kW Nennwärmeleistung alle 4 Jahre, bei Gasfeuerstätten ab 26 kW bis unter 50 kW sowie Öl- und Festbrennstoffheizungen bis 50 kW alle 2 Jahre und bei Feuerstätten ab einer Nennwärmeleistung von 50 kW jährlich vorgeschrieben.
Nach erfolgter Abgasmessung wird ein Überprüfungsbefund ausgestellt und bei einem positiven Ergebnis eine Prüfplakette am Gerät angebracht.
Hinweis: Die Abgasmessung ersetzt nicht die jährlich empfohlene Wartung und Reinigung durch einen Installateur!